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Termine:

Polizeiball 2023
14 Jan 2023
20:00

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Eine durch die Katastrophe bedingte Dienstverhinderung gilt als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst.Reinhard Zimmermann: "Mir war es ein Anliegen, die Betroffenen KollegenInnen in ihrer Not bzw. ihrem Engagement zu unterstützen. Mit unserer Ministerin haben wir eine Führungspersönlichkeit, welche weiß, zum richtigen Zeitpunkt Unterstützung zu leisten. Ich bedanke mich nochmals für die gute Zusammenarbeit."Innenministerin Mikl-Leitner:"Die Hochwasserkatastrophe in den letzten Tagen hat uns wieder einmal vor Augen geführt, dass die Österreicherinnen und Österreicher in schwierigen Zeiten zusammenhalten. Unzählige freiwillige Helferinnen und Helfer sind Tag und Nacht im Einsatz, sei es, um Menschen in Sicherheit zu bringen oder um Aufräumarbeiten zu leisten".Unter ihnen sind viele Bedienstete des Innenministeriums. Egal ob sie selbst von der Katstrophe betroffen sind oder helfend – diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in diesen Tagen einfach Großartiges und darum ist es mir ein besonderes Anliegen, diese Arbeit zu unterstützen." Folgende Sonderregelung wurde von der Innenministerin verfügt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenressorts, die bei der Hochwasserkatastrophe als Helfer eingesetzt sind, beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz, wird vom Dienstgeber Sonderurlaub im erforderlichen Ausmaß gewährt. Für Bedienstete, die unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind und deshalb den Dienst nicht versehen können, gilt diese Zeit als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst